Seit dem 28. Januar 2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Die Änderungen im Gesetzestext untersagen Allen, die keine Tiermediziner sind (darunter fallen Tierheilpraktiker, aber auch die Tierhalter), die Anwendung von frei verkäuflichen oder apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht für die Anwendung am Tier zugelassen sind ohne eine tierärztliche Verschreibung und Behandlungsanweisung. Neben den klassischen homöopathischen Arzneimitteln sind u. a. auch pflanzliche Arzneimittel und die Blutegeltherapie betroffen.
Die Anwendung ohne die tierärztliche Verschreibung und Behandlungsanweisung ist seitdem eine Ordnungswidrigkeit. Daher kann ich die klassische Verterinärhomöopathie bis auf Weiteres (Klagen liegen dem Bundesverfassungsgericht vor) leider nicht mehr anbieten.